Vorfall beim Fasching: Gericht belohnt mutige Streitschlichterin
Ein junger Mann soll die Frau in Weißenhorn brutal gewürgt haben. Gegen ein erstes Urteil legte er Berufung ein – und scheitert nun in nächster Instanz.
Er wollte in höherer Instanz eine Strafmilderung erreichen. Doch als unbegründet hat das Schöffengericht beim Landgericht Memmingen am Mittwoch die Berufung eines heute 23-Jährigen aus dem Landkreis Neu-Ulm verworfen, der wie berichtet Ende Dezember vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Am Faschingsdienstag 2016 hatte der Mann, so das Urteil des Amtsgerichts, in der Bar des Rot-Kreuz-Hauses in Weißenhorn eine heute 22-jährige Studentin aus Nersingen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, weil diese schlichten wollte, als er einen anderen Mann im Schwitzkasten hatte. Doch als die Frau ihm die Hand auf die Schulter legte, rastete er, so der Anklagevorwurf, völlig aus: Er packte die Studentin mit beiden Händen am Hals und würgte sie, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Nachdem er von Umstehenden weggezogen worden war, ging er nochmals auf die junge Frau los.
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