Rückenwind und Gegenwind für die 10-H-Regel
Bei einer vielleicht wegweisenden Entscheidung tun sich im Wertinger Stadtrat tiefe Gräben auf. Manche wollen die „Bürger schützen“, andere sehen in dem Vorhaben eine gezielte Blockade von Windkraftwerken
Die Zusamstadt hat das Potenzial, in Sachen Energiewende eine Vorreiterrolle einzunehmen. Denn bevor Horst Seehofers Kabinett im Jahr 2014 die umstrittene 10-H-Regelung für Windkraftanlagen in ein Gesetz umwandelte, schrieb der Stadtrat eine rund 45 Hektar große „Konzentrationsfläche“ nördlich von Hirschbach und Possenried aus, in der Windkraftanlagen ungeachtet ihrer Höhe stehen können. Die 10-H-Regelung, welche das Zehnfache der Bauhöhe als Entfernung zur nächsten Wohnbebauung vorschreibt, greift somit für Wertingen noch nicht. In dieser Konzentrationsfläche könnte ein Investor Windräder bauen, die nur 800 Meter von Wohnhäusern entfernt stehen müssten, ungeachtet ihrer Höhe.
Doch bislang hat sich kein Investor für den Bau einer Windkraftanlage gefunden. Und außerdem gibt es im Stadtrat erheblichen Widerstand, in Wertingen die Hürden für Investoren niedrig zu halten.
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