Plädoyer für Klinik Krumbach
Die Abgeordneten Nüßlein, Sauter und Reichhart wenden sich an den Chef der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie sehen negative Folgen durch die Neuregelung des Bereitschaftsdienstes.
Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb der Sprechzeiten (Nachts oder an den Wochenenden) – dafür ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig, erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116117. Doch bekanntlich soll diese Bereitschaft ab 30. Januar 2018 auf zwei Kliniken, Günzburg und Weißenhorn, konzentriert werden. Von dort werden dann zwei Landkreise – Günzburg und Neu-Ulm – betreut. Das Thema schlägt derzeit hohe Wellen. Wird der Süden des Kreises Günzburg in Sachen Bereitschaftsdienst gar zum „Niemandsland“? Negative Auswirkungen für den Kreissüden sehen auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein sowie die heimischen CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart. Sie haben sich nun mit einem Schreiben direkt an den Vorstandsvorsitzenden der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Wolfgang Krombholz, gewandt. Die Abgeordneten nehmen Bezug auf einen Brief des Leiters Notdienste der KVB, Gökhan Katipoglu, an Krumbachs Bürgermeister Hubert Fischer. Darin heißt es unter anderem, dass mit der geplanten Vergrößerung der Versorgungsbereiche „auch der gewünschte Stadt-Land-Ausgleich erreicht“ werden solle.
Sauter, Reichhart und Nüßlein hingegen betonen, dass eine „optimale Struktur“ hinsichtlich „unseres Wahlkreises/Stimmkreises mit den aktuellen KVB-Planungen noch nicht gegeben“ sei. Für den Landkreissüden gebe es beim ärztlichen Bereitschaftsdienst keine flächendeckende Versorgung, solange am Standort Krumbach, sprich an der dortigen Kreisklinik, kein ärztlicher Bereitschaftsdienst vorgesehen ist. Es sei, so die Abgeordneten, „mehr als absehbar, dass viele betroffene Akutpatienten aus dem Bereich Krumbach/Thannhausen/Ziemetshausen eine halbstündige Fahrt an das Klinikum Günzburg oder Weißenhorn nicht auf sich nehmen werden und doch das Klinikum Krumbach ansteuern.“ Dort werde man die Patienten sicherlich nicht abweisen, aber im „ungünstigen Fall auf einem Defizit zwischen dem Honorar für die tatsächlich erbrachte ärztliche Leistung und einer Notdienst-Fallpauschale im Rahmen der Abrechnung sitzen bleiben.“ Die Nicht-Berücksichtigung des Klinikstandorts Krumbach führe, so die Abgeordneten, im Kreis Günzburg derzeit bei Kommunalpolitikern wie bei potenziellen Patienten „zu teilweise emotional aufgeladenen Diskussionen, die es durch sachorientierte Maßnahmen zu beruhigen gilt.“ Eine solche sachorientierte Maßnahme wäre die Etablierung eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes an den Wochenenden und am Mittwochnachmittag am Klinikum Krumbach. Sauter, Nüßlein und Reichhart abschließend in ihrem Schreiben an Krombholz: „Wir bitten Sie eindringlich, Ihre Planungen hierzu noch einmal zu überdenken und einen ,Sitzdienst’ an den Wochenenden und am Mittwochnachmittag am Klinikum Krumbach einzurichten.“
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