Hasenwiese: Aldi kann mit Bau beginnen
Der Verwaltungsgerichtshof in München hat einen Antrag auf Berufung im Fall der umstrittenen Baugenehmigung abgewiesen. Doch der Bebauungsplan bleibt unwirksam. Wie es nun weitergehen könnte.
Auf der Hasenwiese können nun wohl die Bagger anrollen: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat den Antrag auf Berufung im Fall der Genehmigung zum Bau von zwei Supermärkten zurückgewiesen. Das bestätigte gestern Anwalt Wolfgang Schubaur aus Burgau, der einen Anwohner vertritt. Wie berichtet, war dessen Klage gegen die vom Landratsamt in Neu-Ulm erteilte Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg abgewiesen worden, weshalb er Berufung einlegte. Nach der jetzt erfolgten Absage bleibt die Bauerlaubnis rechtskräftig, wie Schubaur betonte. Bei Aldi Süd lag der Gerichtsentscheid gestern noch nicht vor, hieß es. Nach Eintreffen werde man den Bau in die Wege leiten, sagte Prokurist Christoph Zeller.
Davon unberührt bleibt der Bebauungsplan der Stadt Weißenhorn für das Areal aufgrund mehrerer Fehler weiter unwirksam: Eine noch ausstehende schriftliche Begründung hierzu legte der Verwaltungsgerichtshof nun vor. Geht es nach Bürgermeister Wolfgang Fendt, soll es aber nicht bei dem außer Kraft gesetzen Plan bleiben, er will dem Bauausschuss vorschlagen, die Unterlagen „in eine ordentliche Form“ zu bringen.
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