für Gewerbegebiet Beim Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Staatsstraße 2047“ in Motzenhofen kam erneut der Satzungsbeschluss zustande. Gegenüber der ersten Version wurden nur noch redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Im Arnhofer Weg 5a in Motzenhofen darf ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden.
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