für Mehrfamilienhaus Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage darf an der Adalbert-Stifter-Straße gebaut werden. Auf dem Grundstück wird ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach abgerissen. An seine Stelle soll der Neubau mit zwei dreigeschossigen Gebäuden mit Flachdach und Penthouse treten. Der Bauausschuss des Aichacher Stadtrats war damit ohne Gegenstimme einverstanden.
Bei einem geplanten Einfamilienhaus an der Gottlieb-Schmid-Straße im Kreisgut darf die Garage die Baugrenze leicht überschreiten. Das Dach muss jedoch Rot eingedeckt werden, wie im Bebauungsplan festgelegt. Das beschloss der Bauausschuss mit 8:4 Stimmen.
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