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Justiz
27.09.2018

Landwirt misshandelt seine Rinder

Weil er seine Rinder misshandelt hat, musste ein Landwirt seinen Betrieb im nördlichen Landkreis aufgeben.
Foto: Christoph Lotter (Symbolbild)

Seinen Betrieb im Landkreis muss er aufgeben. Für besonders schweren Fall erhält er sogar einen Strafbefehl.

Die Rinder hatten zu wenig Futter und Wasser; und Kälber, die noch keine sechs Monate alt waren, waren unerlaubterweise angebunden – über Monate hinweg hat ein Landwirt aus dem nördlichen Landkreis gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das Veterinäramt stellte bei Kontrollen im Betrieb immer wieder Mängel fest, auch im Bereich der Hygiene. Der Landwirt erhielt vom Landratsamt mehrere Aufforderungen, die Probleme zu beseitigen – kam ihnen aber nur zum Teil nach, wie Wolfgang Müller, Sprecher der Behörde, schildert. Bis ein Vorfall das Fass schließlich zum Überlaufen brachte.

Bei einem Bullen sei die Kette eingewachsen gewesen. Müller zufolge hat der Landwirt sie gewaltsam entfernt und dem Tier damit eine größere Verletzung zugefügt. Der Fall wurde deshalb an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Landwirt erhielt im vergangenen Dezember zudem einen Bescheid vom Landratsamt: Dieser untersagte ihm fortan das Halten und Betreuen von Rindern. Die Behörde forderte folglich die Auflösung des Betriebs mit rund 20 Tieren. Der Landwirt erhielt eine Frist, innerhalb derer er hätte tätig werden müssen – andernfalls drohte ihm ein Zwangsgeld. Als die Frist scheinbar ergebnislos verstrichen war, erhielt er einen zweiten Bescheid. Die Höhe des Zwangsgelds war nun erhöht worden auf rund 21000 Euro.

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