Einheimischen-Modell für den Friedhof in Pähl
Plus In Pähl stimmt der Gemeinderat geschlossen für die Änderung der Friedhofssatzung. Eine Neuregelung gilt aber zunächst nur für den gemeindlichen Friedhof.
Wenig Diskussionsbedarf gab es in der jüngsten Sitzung des Pähler Gemeinderats bei den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Friedhofssatzung. Diese betreffen vor allem das Bestattungsrecht. Da die Friedhofsgebühren in vielen anderen Gemeinden höher sind, waren die Änderungen notwendig geworden.
Auf dem Friedhof werden künftig nur die Verstorbenen und deren Ehegatten sowie ihre Familienangehörigen beigesetzt, die bei ihrem Ableben in der Gemeinde ihren Wohnsitz hatten. Verstorbene, die zuletzt in einem Altenheim oder einer Pflegeeinrichtung außerhalb der Gemeinde gelebt haben, werden dabei wie Gemeindebürger behandelt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.