Traurige Pflichten
Nach dem Tod eines Menschen haben Familie und Freunde nicht nur mit ihrer Trauer zu kämpfen. Die Hinterbliebenen müssen sich mit einigen rechtlichen Pflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen. Viele Schritte müssen die direkten Angehörigen unmittelbar nach dem Todesfall regeln.
Anzeigepflicht
„Die ersten Aufgaben sind das Verständigen der Angehörigen und Freunde und eines Arztes beim Tod zu Hause. Dieser muss den Tod feststellen und den Totenschein ausfüllen“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Erst nach 36 Stunden – in manchen Bundesländern auch 48 – muss der Verstorbene zum Friedhof oder in eine Kühlzelle überführt worden sein.
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss das Standesamt informiert werden, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist. Die Angaben über den Todesfall werden von dem Standesbeamten in das Sterberegister eingetragen. Gibt es Anhaltspunkte beispielsweise für einen gewaltsamen Tod oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, müssen Polizei und Gemeinde die Staatsanwaltschaft anrufen.
Versicherungen
Versicherungen dürfen ebenfalls nicht vergessen werden. Der jeweilige Versicherer des Verstorbenen sollte über den Todesfall informiert werden. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Wer weiterhin den Wagen des Verstorbenen nutzen möchte, muss den Wagen bei der Zulassungsstelle ummelden und somit den Kfz-Versicherer informieren. Ansonsten muss das Auto des Toten stillgelegt werden.
Bestattungspflicht
Über die Bestattungspflicht ist geregelt, wer für die Fürsorge des Menschen vom Tod bis zur Bestattung verantwortlich ist. Das schließt ein, die Bestattungsfeier zu organisieren, den Grabstein auszuwählen sowie das Grab zu gestalten und zu pflegen. Die Totenfürsorge haben in der Regel der Ehegatte, volljährige Kinder oder die Eltern.
Manchmal legen Menschen auch vor ihrem Tod fest, wer für sie die Totenfürsorge tragen soll. Dieser Wille ist für die Hinterbliebenen bindend. Ganz wichtig: „In Deutschland müssen Verstorbene oder deren Asche bestattet werden“, erklärt Helbach. „Die Kosten einer Bestattung muss jedoch der Erbe tragen – der nicht immer mit dem Bestattungspflichtigen identisch sein muss.“
Bestattungsfrist
Bestattungsgesetze sind Ländersache. „In den Bundesländern gelten verschiedene Bestattungsfristen: Zwischen vier und 14 Tagen nach dem Tod“, sagt Helbach. „Für Urnen gibt es in wenigen Bundesländern längere Fristen.“ Hat der Tote zu Lebzeiten klar gesagt, wie er beigesetzt werden möchte, müssen sich seine Angehörigen daran halten.
Friedhofspflicht
Urnen dürfen in Deutschland nur auf Friedhöfen bestattet werden. „Als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder wie Friedwälder oder Ruheforste, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden“, sagt Helbach. Einzige legale Ausnahme von der Friedhofspflicht sei die Seebestattung – hier werde die Urne im Meer versenkt.
Angelika Röpcke / tmn
Anonymbestattung
Almwiesenbestattung
Bei der Almwiesenbestattung handelt es sich um eine Form der Feuerbestattung. Sie ist gedacht für sehr naturverbundene Menschen, die sich gerne in den Bergen aufgehalten haben.
Diamantbestattung
Die Diamantbestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Die Asche wird dabei zu einem Diamanten verarbeitet.
Weltraumbestattung
Bei der Weltraumbestattung wird ein kleiner Teil der Asche in den Weltraum gebracht.