Den Antrag einer Erbengemeinschaft auf Auflassung eines öffentlichen Waldweges auf Affalterner Flur lehnte der Ausschuss ab. Aktuell werde der Weg zwar nicht genutzt und aus Sicht des Antragstellers wären die Zufahrten zu den einzelnen Waldstücken geregelt, doch künftig könnten sich aus einer Auflassung rechtliche Probleme ergeben, erläuterte Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Die Gemeinde sei grundsätzlich für die Erreichbarkeit aller Flurstücke zuständig, was nach einer Auflassung des Weges nicht mehr gegeben sei.
Ein Bauträger hat Interesse im neuen Baugebiet ein Mehrfamilienhaus mit acht barrierefreien Wohnungen zu errichten und stellte dafür eine Bauvoranfrage. Um das Gebäude und alle geforderten Stellplätze unterbringen zu können, wären Befreiungen hinsichtlich der Platzierung der Stellplätze, eine Veränderung der Firstrichtung und eine leichte Überschreitung der Grundflächenzahl nötig. Dem könnte man zustimmen, so das Fazit, so das Fazit des Rates. Das Objekt sei so gestaltet, wie man es sich vorgestellt hatte. (sdk)
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