Einstimmig beschlossen wurde, den Bebauungsplans „Östlich der Augsburger Straße“ zu erweitern. Um eine Bebauung in Ost-West-Richtung zu ermöglichen, kann ein Teil des Straßengrundstücks einbezogen werden. Der Straßenverlauf ändert sich dadurch nicht. Die bisherige Grünfläche muss an anderer Stelle neu ausgewiesen werden. Entgegen der Aussagen in der vorhergehenden Sitzung reicht es offenbar doch nicht aus, für den durch die Hochwasserschutzmaßnahmen bebaubar gewordenen Bereich westlich der Schmutter in Blankenburg, lediglich einen Rahmenplan zu erarbeiten. Für die Grundstücke nördlich der Schmutterbrücke ist eine Bebauung über Einzelfallregelungen möglich. Da es sich bei den Grundstücken südlich der Schmutterbrücke nach Ansicht des Kreisbaumeisters um einen Außenbereich handelt, müsste die Bebaubarkeit über einen Bebauungsplan hergestellt werden. Ob dafür eine Notwendigkeit besteht, soll zunächst mit den Grundstückseigentümern abgeklärt werden. (Bit)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.