Biogasgenehmigung „stinkt“ dem Gemeinderat
Die Adelsrieder wollen keine Aufrüstung einer Biogasanlage. Doch die kommt. Das Landratsamt hat Ja gesagt
Es war kein guter Abend für den Adelsrieder Gemeinderat, der seine Grenzen bei Entscheidungen auf seiner letzten Sitzung erkennen musste: Der Bauantrag zur „Ertüchtigung“ der Biogasanlage am Rand der bestehenden Wohnbebauung ist nach eingehender Prüfung des Landratsamtes zulässig, und zwar trotz der durchaus plausiblen Gründe für die Ablehnung durch den Gemeinderat im Juni. Das Landratsamt, so erinnerte Bürgermeisterin Erna Stegherr-Haußman, beurteile ausschließlich nach Rechtslage, wäre andernfalls juristisch angreifbar. Und rechtlich sei die Entscheidung korrekt, auch wenn es dem Gemeinderat bitter aufstieß, dass sie eine im Interesse für das Wohl der Mitbürger getroffene Entscheidung ausgehebelt sahen. Allerdings, und da setzt die Kritik des Dritten Bürgermeisters Stefan Kramer an, basiere die Beurteilung des Landratsamts auf einer falschen Voraussetzung: Es dürfe nicht ausschließlich die Außenlage des Betriebs bei der rechtlichen Würdigung herangezogen werden, denn die Anlage grenze direkt an die Wohnbebauung – ein Aspekt, der entsprechend den Buchstaben des Baugesetzes aber keine Rolle spielt.
Und so fiel als Folge des verständlichen Frusts auch die vom Landratsamt gewünschte nochmalige Behandlung samt Abstimmung des Bauantrags dann auch aus: Erneut ein deutliches Nein mit 17 zu 2 Stimmen. Karl Mayer, Zweiter Bürgermeister, hofft nun, der Betreiber der Anlage werde freiwillig im Interesse einer auskömmlichen Nachbarschaft zusätzlichen Aufwand übernehmen und etwa Einhausungen anlegen.
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