Der Wille des Kranken
Ob jemand an seinem Lebensende lieber möglichst rasch sterben oder die medizinischen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung nutzen will, ist schwer vorauszusagen. Viele sind dann so schwer krank, dass sie ihren Willen nicht mehr äußern können. In diesem Fall soll eine Patientenverfügung Klarheit bringen - aber wie geht man mit einem solchen Dokument um? Dazu gab der Anästhesist und Oberarzt am Klinikum, Eckhard Eichner, in der Ärztlichen Vortragsreihe Hinweise und Ratschläge.
Die Situation eines sterbenskranken Patienten ist laut Eichner hochkomplex und individuell. Wie man für jeden Eventualfall vorsorgt, konnte auch der Narkosearzt nicht abschließend sagen. Wichtig sei , eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen. Sonst entscheide der Staat, das Amtsgericht bestimme einen Betreuer. Er empfahl, nicht mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig einzusetzen; "Wir erleben oft, dass Kinder von Patienten sich widersprechen, dann müssen doch wir entscheiden", sagte er. Sinnvoll sei zum Beispiel: "Wenn meine Frau nicht für mich entscheiden kann, dann soll das mein Sohn tun."
Klarstellen, was man kurz vor dem Tod noch möchte
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