Planungshoheit muss erhalten bleiben
Bauleitplanungen sowie fünf Bauanträge beriet der Gemeinderat Kutzenhausen. Dabei ging es um Entscheidungen, die weiterreichende Folgen für die gemeindliche Planungshoheit haben könnten. Mit dem Hinweis auf die noch fehlende Ortsrandbegrünung erteilte der Gemeinderat dem Bau eines dritten Behälters für die Biogasanlage in Maingründel das Einvernehmen.
Die Anlage liege im Außenbereich, sei privilegiert und entspreche dem Rahmen der Hofgröße, dazu würde die Erweiterung anfängliche Geruchsbelästigungen optimal ausschließen, erläuterte zweiter Bürgermeister Georg Rapp, der die Sitzung leitete, den Sachstand. Trotz Bedenken gegen eine Verdichtung der Bebauung in Unternefsried und der Befürchtung aus dem Gemeinderat, dass dadurch Fahrzeuge auf der Kreisstraße abgestellt werden könnten, stellte der Gemeinderat mit zehn zu drei Stimmen seine Zustimmung für den geplanten Erweiterungsbau in Aussicht. Zur gesetzlichen Überprüfung der dann verringerten Grenzabstände durch das Landratsamt wurde deshalb vom Gemeinderat die Errichtung von zwei zusätzlichen Stellplätzen gefordert.
Veränderung zurückgenommen
Für den Bebauungsplan Nr. 7 "Nord-Ost" in Rommelsried wurde das am 26. Februar beschlossene Bauleitplanverfahren zur zweiten Veränderung zurückgenommen. Der städtebauliche Vertrag mit der Firma Montec für eine Baufläche wird nicht zustande kommen und die Teilfläche nur als Lagerplatz ohne Wasser- und Kanalanschluss genutzt. Bedenken gab es aus dem Rat zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Katzenlohe. Es wurde angeführt, dass noch offen sei, was dort konkret entstehen soll und wie in der Satzung die nähere Nutzung festgelegt werde, und befürchtet, dass der Bereich noch erweitert werden könne. Auch die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Privatbereich zur dauerhaften Entfernung der widerrechtlich abgestellten Altfahrzeuge im Bezug auf den Umweltschutz sei noch nicht geklärt. "Der Vertrag macht nur Sinn, wenn er die Planungshoheit des Gemeinderates nicht ein-schränkt", sagte Rudolf Kaiser, und Silvia Kugelmann forderte, die Zustimmung des Gemeinderates nur in enger Abstimmung mit dem Landratsamt zu erteilen. Dies wurde in den Auftrag an die Verwaltung für die Vertragsausarbeitung einstimmig aufgenommen.
Keinen Präzedenzfall schaffen
Kopfzerbrechen bereitete dem Gemeinderat ein Bauantrag im Außenbereich von Rommelsried. Neben der Möglichkeit, Einheimischen das Bauen auf ihrem Grund zu ermöglichen, wurde die Schaffung eines Präzedenzfalles befürchtet. Nach Auskunft des Landratsamtes sei zwar dort im Flächennutzungsplan bereits eine Bebauung vorgesehen, aber nur unter der Voraussetzung, dass ein bebauungs- und erschließungsplanerisches Gesamtkonzept erstellt werde. Dies wurde schon bei der Bauvoranfrage im Juli vom Gemeinderat als problematisch für die Erschließungskostenabrechnung zum dafür nötigen Ausbau des Aystetter Weges gesehen. Deshalb wurde auf Grund der noch ungeklärten schwierigen Außenbereichslage vom Gemeinderat das Einvernehmen nicht erteilt.
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