Wirten graust es vor der Ekel-Liste
Ab September können Verbraucher im Internet nachlesen, ob Restaurants gegen Hygiene-Vorschriften verstoßen. Viele Gastronomen befürchten den Beginn einer „Hexenjagd“.
von Vera Katzenberger
Als er den Kühlschrank in einem Kiosk öffnet, rümpft der Lebensmittelkontrolleur die Nase. Der Geruch vergammelter Lebensmittel schlägt ihm entgegen. Zwar gehört das für ihn zum Berufsalltag, Ekel komme in diesen Fällen dennoch regelmäßig auf, erzählt er. Bei Schimmel im Kühlschrank oder Maden im Speck greifen die Behörden bald härter durch: Ab September dürfen solche Vorkommnisse ins Internet gestellt werden. Auch der Name des Betriebs darf dabei genannt werden. So will es das neue Verbraucherinformationsgesetz. Das stößt vielen Gastwirten im Landkreis sauer auf.
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