Altenmünster verbietet hohe Hecken und Mauern
Plus Damit das Dorf Dorf bleibt, erlässt der Gemeinderat für Altenmünster eine Satzung für Grundstückseinfriedungen: Spätestens bei zwei Metern Höhe ist Schluss.
Übermannshohe Mauern, Bretterwände, Kunststoffmatten und Gabionen rund um Grundstücke: Was auch andernorts regelmäßig für Diskussionen sorgt, soll es in Altenmünster künftig nicht mehr geben: Sie sind gemäß der neuen Satzung über Einfriedungen unzulässig, die der Gemeinderat einstimmig verabschiedet hat.
"Immer häufiger ist eine sehr deutliche Abschottung einzelner Grundstücke zu beobachten", erläuterte Bürgermeister Florian Mair den Anlass für die Satzung, über die vorab bereits der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss beraten hatte. Das Gremium war der Ansicht, dass ein Eingreifen notwendig sei, um den ländlichen und offen gestalteten Charakter der Ortschaften zu erhalten.
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