Für Plakatwerbung in Altenmünster gelten jetzt neue Regeln
Plus Wahlplakate, Werbung, Termine – welche Plakate in Altenmünster hängen dürfen, wird in einer neuen Verordnung geregelt. Das hat der Gemeinderat nun beschlossen.
Werbung für Outlet-Center und Volksfeste, die Ankündigungen von Blutspendeterminen, Dorfpartys und Schubkarrenrennen, dazu immer wieder Wahlplakate und Informationstafeln für Bürgerbegehren: Um die stetig zunehmende Flut an Plakaten sinnvoll zu kanalisieren, hat der Gemeinderat Altenmünster jetzt klare Regeln aufgestellt.
Die neue Plakatierungsverordnung in Altenmünster
Die „Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit“, kurz: Plakatierungsverordnung, besagt, dass Plakatwerbung nur an den Ortseingängen des Hauptortes Altenmünster an der Staatsstraße und nur mit Erlaubnis der Gemeindeverwaltung statthaft ist. Die im Entwurf vorgesehene Plakatierungsmöglichkeit auf der Straßenseite des Friedhofs in Altenmünster strich der Gemeinderat ebenso wie die Regelungen für Plakatständer, die, wie Gemeinderat Josef Heinle anmerkte, inzwischen absolut unüblich seien.
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