Kein Zwang mehr zum Satteldach bei Häusern im Meitinger Schmidtenfeld
Plus Das Meitinger Baugebiet "Schmidtenfeld" aus den 1950er-Jahren soll sein Gesicht verändern dürfen. Was dort nun erlaubt ist – und was verboten bleibt.
Eine imaginäre Käseglocke drüberstülpen und die Siedlung so zu erhalten versuchen, wie sie vor über 60 Jahren entstanden ist? Oder sollte man den Haus- und Grundbesitzern im Meitinger Baugebiet "Schmidtenfeld" erlauben, ihre Gebäude nach vielen Jahren anzupassen, indem man ihnen erlaubt, andere Dachformen als das traditionelle Satteldach zu verwenden? Der Marktgemeinderat Meitingen votierte jetzt nach kontroversen Vorüberlegungen für die zweite Variante und will den örtlichen Bebauungsplan entsprechend anpassen.
Letzter Anstoß für die Beratung und Behandlung der Angelegenheit: Ein Bauwerber möchte ein bestehendes Gebäude unweit der evangelischen Johanneskirche abreißen und dort ein neues Haus bauen. Aber dieses neue Haus ähnelt laut vorliegender Planung so gar nicht den Gebäuden, die östlich der Römerstraße/Alte B 2 Richtung Sportplatz und Lech seit den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaut worden sind. Kein Siedlerhäuschen mit dem charakteristisch steilen Satteldach ist geplant, sondern ein Kubus moderner Formensprache mit Flachdach.
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