Immendorffs Affen und ihre wahren Eigentümer
Kunst Der Rechtsstreit zwischen einer Schweizer Galerie und dem Achenbach-Insolvenzverwalter ist entschieden
Düsseldorf Im Streit um 70 Affen-Skulpturen des Künstlers Jörg Immendorff (1945–2007) hat das Düsseldorfer Landgericht einer Schweizer Galerie mehr als 1,6 Millionen Euro zugesprochen. Das gab das Gericht am Dienstag bekannt. Die Bronze-Skulpturen waren mit der Insolvenzmasse der Unternehmen von Kunstberater Helge Achenbach 2015 für gut 1,6 Millionen Euro versteigert worden. Tatsächlich hätten sie der Schweizer Galerie gehört, befand das Gericht. Sie sei Lizenznehmerin gewesen und habe die Skulpturen im Auftrag Immendorffs gießen lassen. Entsprechende Verträge aus den Jahren 2003 und 2007 habe die Galerie vorlegen können. Achenbach habe die Skulpturen lediglich im Auftrag der Galerie als Kommissionsware verkaufen sollen.
Damit gewann die Galerie den Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter der Achenbach-Unternehmen. Der hatte einen Eigentumsnachweis von der Züricher Galerie verlangt und sich beharrlich geweigert, den Auktionserlös auszuzahlen. Er hatte sogar Rechnungen vorgelegt, wonach Achenbach zumindest einige der Affen gekauft haben soll. Doch das Gericht war am Dienstag überzeugt, dass es sich dabei um Scheinrechnungen für das Finanzamt handelt: In der Jahresbilanz der Kunstberatung Achenbach seien die Skulpturen nie als Eigentum aufgeführt worden.
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