Luftbrücke über den Europaplatz
Der Lieferverkehr in der Fußgängerzone ist laut Bebauungsplan nicht zugelassen. Das führt immer wieder zu Konflikten mit der Stadt
Butz hatte 1996 – der Bebauungsplan ist älter – eine Ausnahmegenehmigung beantragt und sie auch bekommen. Im Dezember 1999 bekam er einen Behinderten-Parkerleichterungs-Ausweis. Für alle anderen war der Platz abgesperrt. So forderten es die Anwohner. Doch es habe immer wieder Probleme mit Geschäftsinhabern gegeben. Die Stadt führte 2005 eine Testphase ein, während der der Lieferverkehr am Morgen von 7.30 bis 10 Uhr zugelassen war. Außerhalb dieser Zeiten wurde der Platz abgesperrt. „Doch das hat nicht funktioniert, da während der Absperrung auch der Weg für Rettungsfahrzeuge blockiert war“, erklärt Jahn. Ein konkretes Problem habe es im Jahr 2007 mit einem Rettungsfahrzeug gegeben.
Also entfernte die Stadt die Schlösser wieder, ein Weg für Rettungsfahrzeuge wurde ausgewiesen und der Lieferverkehr nach Aussage von Tiefbauamtschef Josef Weber „geduldet“. Für Werner Butz galt diese Duldung jedoch nicht. Er darf mit seinem Behinderten-Parkerleichterungs-Ausweis Fußgängerzonen nur zu Lieferzeiten befahren, damit kommt er nicht mehr zu allen Zeiten zu seiner Praxis.
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