Strafbefehl gegen Bauamts-Mitarbeiter
Augsburg (lb). Gegen einen Mitarbeiter des Augsburger Hochbauamtes hat das Amtsgericht einen Strafbefehl über eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Vorteilsannahme erlassen. Der 40- Jährige soll sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei Ausschreibungen, Bauüberwachungen und Abrechnungen von Baumaßnahmen persönliche Vorteile in Höhe von zusammen fast 20.000 Euro über Bauträger verschafft haben.
So soll der Verurteile bei der Sanierung eines Bades in seinem Privathaus von den angefallenen Kosten nur einen geringen Betrag an den Unternehmer gezahlt haben, dem er städtische Aufträge vermittelte. Von einem anderen Unternehmen, dem er ebenfalls kommunale Aufträge zukommen ließ, soll er sich ebenso privat unentgeltliche Arbeiten haben ausführen lassen. Dem 40-Jährigen wurde nach Angaben vom Mittwoch zusätzlich zur Auflage gemacht, 4000 Euro an eine gemeinnützige Augsburger Einrichtung zu zahlen.
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