Treppenhausgeschichten
Ein Mieter oder Eigentümer mag noch so friedlich innerhalb seiner eigenen vier Wände leben, manchmal fängt der Streit aber unmittelbar dann an, wenn er aus seiner Wohnungstüre tritt. Auf der Treppe, im Flur, an der Eingangstüre, im Abgang zum Keller gibt es jede Menge möglicher Anlässe, über die man gerichtliche Auseinandersetzungen führen kann. Dazu zählen eigenmächtig aufgestellte Garderoben, der Schließmechanismus der Eingangstüre und manchmal sogar der Geruch, der aus einer Wohnung nach außen dringt. Die aktuelle Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt solche Fälle vor, in denen Richter das letzte Wort sprechen mussten:
Tatwaffe Kinderwagen:
Eine junge Mutter musste sich ausdrücklich das Recht erkämpfen, den Kinderwagen im Flur eines Mehrfamilienhauses abstellen zu dürfen. Das Gefährt behinderte dort zwar weder den Zugang zu den Briefkästen noch verstellte es einen Fluchtweg, aber trotzdem fühlten sich manche Mitbewohner gestört. Sie waren der Meinung, man könne den Kinderwagen ebenso jedes Mal in die Wohnung transportieren oder in die Garage stellen. Beides wies das Amtsgericht Aachen (Aktenzeichen 84 C 512/07) zurück. Der Mutter sei es, insbesondere wegen einer Rückenerkrankung, nicht zuzumuten, mit dem Wagen regelmäßig die fünf Stufen zur Wohnung zu überwinden. Und eine Garage sei schon gar nicht der geeignete Ort.
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