Stadt greift bei hängen gelassenen Wahlplakaten zu scharf durch
Plus Die Partei MLPD sollte nach der Bundestagswahl Bußgeld bezahlen, weil Plakate hängen blieben. Auch andere Parteien bekamen Post von der Stadt Augsburg.
Teilerfolg der MLPD gegen die Stadt Augsburg: Vor dem Amtsgericht erreichte ein für die Plakatierung die Ortsgruppe der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD) verantwortlicher 69-jähriger Rentner, dass ein Bußgeldbescheid von 500 auf 200 Euro reduziert wurde. Der war ergangen, weil acht MLPD-Plakate nach der Bundestagswahl 2021 zu lange an Augsburger Straßen gehangen hatten.
„Unerlaubte Sondernutzung von Straßen durch Wahlplakate“ lautete das Thema der Verhandlung vor Amtsrichter Dominik Semsch. Wegen dieses Delikts hatte der Verantwortliche für den Bundestagswahlkampf 2021 der örtlichen MLPD – und gleichzeitig Bundestags-Direktkandidat -, ein 69-jähriger Rentner, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro erhalten. Per Einspruch wehrte er sich gegen den Bescheid, weswegen jetzt verhandelt wurde. Die acht fraglichen Plakate, unter anderem in der Baumgartnerstraße oder in der Meraner Straße, seien nicht vorsätzlich hängen gelassen worden. Vielmehr seien sie als acht von rund 2000 Plakaten, die die Unterstützer der Partei aufgehängt hätten, übersehen worden.
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