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  3. Prozess in Augsburg: Missbrauchte Mann Enkelin über Jahre?

Prozess in Augsburg
15.03.2022

200 Missbrauchsfälle angeklagt: Nachts stieg der Opa zur Enkelin ins Bett

Ein Mann hat sich immer wieder an der eigenen Enkelin vergriffen. Am Augsburger Amtsgericht wurde er verurteilt.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Ein Mann hat über mehrere Jahre hinweg seine Enkelin missbraucht. Das Mädchen verlor lange Zeit kein Wort darüber. Warum Kritik an der Familie aufkam.

Immer wieder, wenn es Nacht wurde, musste die Enkelin fürchten, dass der Großvater sich ihr nähern würde. Als Vierjährige, als Achtjährige, auch noch als 13-Jährige - so lange, bis sie, aus anderen Gründen, in die Obhut eines Kinderheims und einer Pflegefamilie gekommen war. Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs ist ein 73-Jähriger vor dem Augsburger Amtsgericht verurteilt worden. Warum die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Staatsanwältin Backhaus benannte einen Tatzeitraum von 1996 bis 2005, in dem die Übergriffe des Großvaters stattgefunden haben sollen. Etwa, wenn sich das Mädchen, regelmäßig zu Besuch bei den Großeltern, zum Schlafen neben die geliebte Oma gelegt hatte. Oder mehrfach in einem Kellerraum der Wohnung in Lechhausen, wo das Tun des Großvaters unentdeckt bleiben konnte. Selbst die Großmutter will, so die Ermittlerin der Augsburger Kriminalpolizei im Zeugenstand, nie etwas von den Übergriffen gemerkt haben. Sie habe geschlafen. Dem heute 73-jährigen Angeklagten, der im Rollstuhl saß und gesundheitlich angegriffen wirkte, wurde zur Last gelegt, das Mädchen regelmäßig ausgezogen und es am gesamten Körper, auch am Geschlechtsteil, berührt zu haben. Er habe sich selbst sexuell erregen wollen, so der Vorwurf.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.03.2022

"Dass es zu diesem – aus Sicht des Gerichts - milden Urteil habe kommen können, sei auch dem Umstand zuzuschreiben, dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte."
Das war ja das mindeste was man erwarten konnte, dass er ein Geständnis ablegte und so etwas ist strafmindern, wenn man ein Kind ab dem 4. Lebensjahr fast 10 Jahre (1) missbraucht hat und dann € 5.000,00 Schmerzensgeld? Bei 200 gestandenen Fällen (wahrscheinlich mehr) sind das gerade mal € 25,00/Fall! Welch ein Hohn und welch ein Leid, dass das Mädchen in jungen Jahren und danach erfahren musste.

14.03.2022

Da sollte man schon noch eine 0 an das Schmerzensgeld anhängen!