Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Auto
  3. Auto: Auto: Parkticket an andere weitergeben - darf man das?

Auto
09.05.2024

Auto: Parkticket an andere weitergeben - darf man das?

Darf man Parkscheine eigentlich weiterverschenken?
Foto: Monika Skolimowska, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild (Symbolbild)

Auf dem Parkschein ist noch Restzeit drauf, doch man braucht sie selbst nicht mehr. Darf man dann den Parkschein weiterverschenken?

Gelegentlich läuft alles nach Plan oder sogar besser: Der Termin ist früher fertig als geplant oder abgesagt, die Besorgungen schneller erledigt als gedacht. Zurück am Auto bemerkt man, dass man eigentlich noch Zeit auf dem Parkticket übrig hat. Also warum nicht jemand anderem eine Freude machen und das Ticket weitergeben? Doch geht das überhaupt? Und was muss man dabei beachten?

Übrigens: Wer viel Auto fährt, sollte darauf achten, dass er die richtige Sitzposition eingestellt hat. Außerdem sollten auch die wichtigsten Kontrollleuchten auf dem Armaturenbrett bekannt sein. Bei der Wahl des Kennzeichens sollte auch darauf geachtet werden, dass dieses nicht verboten ist.

Darf man den Parkschein weitergeben?

Ob man den Parkschein weitergeben darf, hängt von einer zentralen Frage ab: Handelt es sich bei dem Parkplatz um einen öffentlichen oder einen privaten Stellplatz?

Laut auto24.de ist es auf öffentlichen Parkplätzen nämlich gar kein Problem, den Parkschein einfach an andere Parkwillige abzugeben. Denn hierbei sei es nicht entscheidend, wer das Ticket gekauft hat oder für welches Auto es gedacht war. Wer jemand anderem auf einem öffentlichen Parkplatz also eine Freude machen will, gibt sein Ticket einfach an den Nächsten weiter.

Anders sehe es jedoch aus, wenn auf einem nicht-öffentlichen Parkplatz das Auto abgestellt ist, schreibt 24auto.de weiter. Denn hier kann der Betreiber die Weitergabe des Parkscheins einschränken. Hier lohnt sich deshalb ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob die Weitergabe des Tickets erlaubt ist oder nicht.

Übrigens: In Paris zahlen SUVs bald deutlich mehr Parkgebühren als andere PKW. Doch nicht nur für Autos kann es teuer werden. Denn wer statt seinem Auto lediglich Kisten in seiner Garage lagert, kann unter Umständen zur Kasse gebeten werden