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Parken
13.04.2024

Wie lange darf man sein Auto oder Wohnwagen abstellen?

Steht das Auto trotz Fahrtüchtigkeit länger als ein halbes Jahr öffentlich auf einer Stelle, handelt es sich um "unerlaubte Sondernutzung".
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

Dauerparker in Wohngebieten erregen immer wieder die Gemüter. Dabei ist das langfristige Abstellen des Autos oder Wohnwagens am Straßenrand und auf Parkplätzen klar geregelt.

Während sich die Stellplatzsuche für den Urlaubsaufenthalt einfach gestaltet, wartet zu Hause die Frage: Wohin soll ich meinen Wohnwagen stellen, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist? Spätestens seit dem Campingboom der Pandemie sind dauerhaft abgestellte Wohnwagen und Autos in Wohngebieten keine Seltenheit mehr. Was wie erlaubt ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) - und dort taucht auch die Parkdauer auf. 

Parken: Was müssen Autofahrer wissen?

Rund ums Autofahren treten immer wieder Fragen auf, die über das hinausgehen, was man üblicherweise während der Fahrschulzeit an Wissen mitnimmt. Beispielsweise, ob man mit Kopfhörern Auto fahren darf, wie es bei der Teillegalisierung von Cannabis in Sachen Führerschein weitergeht, wie es mit dem Waschen des Fahrzeugs am Sonntag aussieht oder auch warum es teuer werden kann, wenn statt des Autos Kisten in der Garage gelagert werden.

Die StVO widmet dem Thema "Halten und Parken" einen eigenen Paragrafen (12). Festgehalten ist dort unter anderem, unter welchen Bedingungen das Halten des Autos sowie das Parken erlaubt ist, wo es überhaupt abgestellt werden darf, aber auch, wie man sich richtig an einer Parklücke verhält. 

StVO: Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Rechtlich ist definiert, dass es sich dann um Parken handelt, wenn das Auto länger als drei Minuten hält oder der Fahrer dieses verlässt. Wer unrechtmäßig parkt, auf den wartet im Zweifel ein Knöllchen bei der Rückkehr.

Wer allerdings sein nicht mehr verkehrstüchtiges oder nicht zugelassenes Autos auf einer öffentlichen Verkehrsfläche parkt, der bekommt von der Polizei einen roten Aufkleber verpasst - und dann droht mitunter eine hohe Geldstrafe. Bei einem blauen Aufkleber, der auf der Heckscheibe wiederum prangt, braucht man sich bei fremden Autos keine Gedanken zu machen. Der Sticker heißt lediglich, dass es sich um einen Mietwagen handelt, etwa von Unternehmen wie Uber, Bolt oder FreeNow.

Wie lange darf ein Wohnwagen parken, ohne bewegt zu werden?

Egal ob Auto, Wohnmobil oder Auto mit angekuppeltem Wohnwagen: Die StVO schreibt vor, dass das Parken dieser Fahrzeuge auf öffentlichem Parkplatz beziehungsweise gekennzeichneter Fläche unbegrenzt möglich ist. Vorausgesetzt, Auto und Co. sind angemeldet, haben eine aktuelle TÜV-Plakette und sind fahrtüchtig. Mit einem Saisonkennzeichen darf dieser Regelung folgend nur während der aktiven Saison geparkt werden, ansonsten ist das Abstellen im öffentlichen Raum verboten.

Übrigens: Eine geplante Änderung der Hauptuntersuchung könnte für manche Autofahrer teuer werden. Geht demnach eine Kontrollleuchte im Auto an, sollte schnell gehandelt werden. Auch den Ölstand im Blick zu haben lohnt sich, denn der Motor liegt auf Platz zwei der Hauptursachen bei Autopannen.

Eine Einschränkung beim Parken gibt es auch dann, wenn örtlich ein entsprechendes Verkehrszeichen das Parken von Pkw mit Anhängern verbietet. Besonders zu beachten ist auch, dass ein abgekoppelter Wohnwagenanhänger in einem Wohngebiet zwar parken darf, allerdings nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz.

Wie lange darf ein Auto parken, ohne bewegt zu werden?

Der ADAC weist darauf hin, dass dennoch ein gewisser Zeitraum in die Frage hineinspielt, wie lang ein Auto abgestellt werden darf. Stichwort: Gemeingebrauch. Wer nämlich sein Auto zu lange abstellt und nicht bewegt, der verwirke eben jenen Gemeingebrauch - es komme zur unerlaubten Sondernutzung. Zu lange sei laut ADAC je nach Einzelfall eine Parkdauer von mindestens sechs Monaten.

Parken: Drohen Bußgelder und Strafen bei Verstößen?

Nicht erst durch den roten Punkt kann "parken" teuer werden. Der Bußgeldkatalog sieht ähnlich wie bei zu hoher Geschwindigkeit, Strafen auch bei unerlaubtem Parken vor.

Bußgeldkatalog.org hat einen "Bußgeldrechner zum Halten & Parken". So zahle man demnach etwa, wenn an einer unübersichtlichen Stelle für länger als 60 Minuten ohne Behinderung geparkt wird, 55 Euro. Erlaubt wiederum ist es beispielsweise, wenn man den Parkschein eines öffentlichen Parkplatzes an andere Parkwillige abgibt. 

Das Parken insbesondere von großen Autos ist auch politisch in jüngster Vergangenheit immer wieder Thema. So will die Stadt Koblenz Parkausweise vor allem für große Autos deutlich verteuern. Der Blick ins Nachbarland zeigt, dass dieser Schritt nicht selten ist, so zahlen SUV-Fahrer in Paris beispielsweise auch deutlich höhere Parkgebühren.

Übrigens: Wussten Sie, dass Sie dank dieser zehn einfachen Tipps seltener tanken müssen?