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Promotion
15.07.2022

Studierende für angewandte Wissenschaften bald "Dr."

Ein leerer Hörsaal an einer Universität.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Studierende an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften - früher Fachhochschulen - sollen künftig promovieren dürfen.

Ein gemeinsamer Promotionsverband, der aus 21 Hochschulen besteht, werde dort Doktortitel verleihen können, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) am Freitag in Stuttgart. Das Promotionsrecht ist bislang den Universitäten vorbehalten.

Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtags beschlossen werden, der sich im September mit dem Thema befassen werde, sagte Bauer. Noch im September solle dann das Promotionsrecht an den Promotionsverband verliehen werden.

Erster Vorsitzender des Verbands wird Volker Reuter, Rektor der Technischen Hochschule Ulm. Das teilte Benjamin Peschke, Geschäftsführer der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit.

Das neue Promotionsrecht bezeichnete der Sprecher für Wissenschaft und Hochschule der Grünen-Fraktion, Alexander Salomon, als Quantensprung für den Wissenschaftsnachwuchs. "Die klassische Stärke der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist die große Praxisnähe, die wir jetzt mit dem Promotionsweg auch im Forschungsbereich noch mehr zur Geltung bringen."

Die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Gabi Rolland, sprach von einem Meilenstein. Das Promotionsrecht zeige, welch tolle Entwicklung diese Hochschulart in den vergangenen Jahrzehnten genommen habe.

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