Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Baden-Württemberg
  3. Sozialministerium: Durchbruch im schwelenden Streit um "Faulen Pelz"

Sozialministerium
25.04.2023

Durchbruch im schwelenden Streit um "Faulen Pelz"

Eine Treppe führt zu einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses «Fauler Pelz».
Foto: Uwe Anspach, dpa

Der Ex-Knast "Fauler Pelz" in Heidelberg hat allerlei Begehrlichkeiten geweckt. Land und Kommune hatten sich mit ihren divergierenden Nutzungsvorstellungen ineinander verhakt. Den Gordischen Knoten scheint nun eine Schlichter-Gruppe durchschlagen zu haben.

Der Dauerclinch zwischen der Stadt Heidelberg und dem Sozialministerium über die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses "Fauler Pelz" ist beendet. Im Juli sollen 80 suchtkranke Straftäter in das Gebäude in der Heidelberger Altstadt einziehen, teilten beide Seiten am Dienstag in Stuttgart mit. Damit wird dem Wunsch des Sozialministeriums nach mehr Platz für den sogenannten Maßregelvollzug, in dem suchtkranke und psychisch erkrankte Straftäter therapiert werden, entsprochen.

Die Stadt Heidelberg hatte sich lange gegen die Unterbringung der suchtkranken Patienten in dem landeseigenen Gebäude gesträubt. Sowohl der Gemeinderat als auch das Landeskabinett stimmten nun einem Eckpunktepapier zu, auf dessen Grundlage ein einvernehmliches Verfahren ausgearbeitet wird. Derzeit sind vor Gericht mehrere Verfahren zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Heidelberg anhängig. Auf Grundlage des Papiers streben beide Seiten vor Gericht einen Vergleich und damit ein Ende der Verfahren an.

Die Einigung kommt vor allem Sozialminister Manne Lucha (Grüne) zugute. Die Opposition wirft ihm vor, er habe sich nicht genug um die absehbaren Engpässe gekümmert und damit zur vorzeitigen Freilassung von Straftätern beigetragen. Wenn diese zu lange auf einen ihnen vom Gericht zugewiesenen Platz im Maßregelvollzug warten, müssen sie vor Ablauf der Haftzeit auf freien Fuß gesetzt werden.

Deren Zahl lag laut FDP-Fraktion bei 30 im Jahr 2022. Der Eingriff in die kommunale Planungshoheit sei ein einmaliger Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellte, kritisierte die Landtagsfraktion. Lucha trage die Verantwortung, dass Baden-Württemberg bei der Erweiterung der Plätze im Maßregelvollzug von der absehbaren Entwicklung regelrecht überrollt wurde. Dem pflichtete die SPD im Landtag bei.

Im September 2022 waren etwa 1400 Menschen im Maßregelvollzug - ein Drittel mehr als 2017. Es gibt viele Gründe für die angespannte Situation in Baden-Württemberg. Die sieben Zentren für Psychiatrie, wo die Therapien stattfinden, sind randvoll. Neben der Verdichtung in den bestehenden Einrichtungen, die zu Aggressionen unter den Patienten führen, sind Neu- und Erweiterungsbauten geplant, die aber nicht kurzfristig Luft verschaffen. Durch Neubauten an den Standorten Calw und Wiesloch werden erst Ende 2023 oder Anfang 2024 rund 100 neue Therapieplätze geschaffen.

Gemeinderat und Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) hatten angesichts von geplanten 11 Millionen Euro für die Sanierung eine Dauerlösung befürchtet. Sie hatten den Komplex aus dem Jahr 1848 für die ebenfalls unter Platzmangel leidende Universität reklamiert. Das Land sichert aber eine Nutzung von 24 Monaten zu. Wird die Frist überschritten droht eine Vertragsstrafe. Das Land verpflichtet sich allerdings, die Patienten aus dem Faulen Pelz bis zum 1. Juli 2025 in die derzeit im Bau befindliche Anstalt in Schwäbisch Hall zu verlegen.

Die Auseinandersetzung war teils recht rau. Lucha warf der Kommune "ausgeklügelte Salamitaktik" und dem Baurechtsamt "Drangsaliererei" vor. Er attackierte Stadtoberhaupt Eckart Würzner (parteilos): Sein Vorgehen sei des Oberbürgermeisters einer Universitätsstadt nicht würdig. Lucha wertete die Vereinbarung als einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung und zur Versorgung suchtkranker Straftäter.

Würzner betonte nach der Einigung: "Die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in einem alten Gefängnis ist eine absolute Notlösung." Sie dürfe nicht zu einem Dauerzustand werden. Und die bereits geplante Nachnutzung durch die Universität dürfe nicht verzögert werden. Als Erfolg wertete er, dass das Land bereits heute Planungsschritte und Gelder für das Uni-Projekt in den kommenden Jahren zusage.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.