Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Baden-Württemberg
  3. Steuern: Verpackungssteuer: Palmer richtet Appell an Umweltministerin

Steuern
14.06.2022

Verpackungssteuer: Palmer richtet Appell an Umweltministerin

Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesministerin für Umwelt und Naturschutz.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Im Rechtsstreit um die Tübinger Verpackungssteuer fordert Rathauschef Boris Palmer nun die Unterstützung des Bundes.

In einem Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bittet Palmer gemeinsam mit Jürgen Resch, dem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, die Ministerin um eine politische und rechtliche Klarstellung. "Wir halten eine Aussage des Bundesumweltministeriums für notwendig, die der weiten Deutung der Bundesgesetze durch den VGH Mannheim Grenzen setzt", heißt es in dem Brief der beiden. Zunächst hatten das "Schwäbische Tagblatt" und der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte Ende März die seit diesem Jahr in Tübingen geltende Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Der Gemeinderat hatte sich dann Ende April für eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Steuer gilt derzeit weiter, soll aber erst nach einem juristischen Sieg in Leipzig auch eingezogen werden.

Von einer Äußerung Lemkes erhoffen sich Palmer und Resch eine "nicht unbeachtliche" Wirkung, wie sie schreiben. Zudem bitten sie die Ministerin um eine "zeitnahe Klarstellung im Bundesabfallrecht", dass dieses bereits jetzt die Betätigung der Kommunen nicht ausschließe.

Die Verpackungssteuer ist ein Vorzeigeprojekt von Oberbürgermeister Boris Palmer, der wegen eines innerparteilichen Zwists bei den Grünen als unabhängiger Kandidat bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl im Herbst antritt.

Seit Januar ist in der Universitätsstadt, in der laut Palmer riesige Müllberge entstehen, eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit wird maximal 1,50 Euro kassiert. Das Mehrweggeschirr im Stadtbild ist laut Palmer deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt sind sichtbar leerer.

Dagegen geklagt hatte die Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale. Die Franchise-Nehmerin des Schnellrestaurants berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, nach dem die von der Stadt Kassel 1991 eingeführte Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen gegen das damals geltende Abfallrecht des Bundes verstieß.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.