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Urteil
30.01.2024

Haftstrafe für Besitz von Kinderpornografie

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

Die Verabredung zur Ermordung eines Jungen hat ihm nicht nachgewiesen werden können, der Besitz von Kinderpornografie schon: Das Landgericht Schweinfurt hat einen Mann zu fünf Jahren und neun Monaten Haft wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt.

Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe der Anklage, dass der 39-Jährige mit einem Komplizen einen Jungen entführen, vergewaltigen und töten wollte, ließen sich dagegen im Prozess nicht untermauern. Daraufhin hätten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Schlussworten auf Freispruch in diesem Punkt plädiert.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche sinngemäß erklärt, er habe nicht beabsichtigt, die in einem Chat mit einem anderen Mann besprochene Ermordung eines Kindes im Raum Ulm oder Stuttgart tatsächlich umzusetzen. Lediglich den Versand und den Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen hatte der Deutsche im Wesentlichen eingeräumt.

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