32-Jähriger wegen versuchter Tötung festgenommen
Die Polizei hat in München einen 32-Jährigen festgenommen, der im Verdacht steht, einen 59-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben.
Ein 32-Jähriger soll vergangenen Mittwoch gegen 21.15 Uhr einen 59-Jährigen in dessen Wohnung im Münchner Stadtteil Obergiesing aufgesucht, auf ihn eingeschlagen und ihm mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Wie die Polizei mitteilt, haben sich die beiden Männer nicht näher gekannt.
59-Jähriger ist nach Messerangriff außer Lebensgefahr
Nach Angaben des Opfers nahm der Tatverdächtige anschließend noch eine kleine Menge Betäubungsmittel, einen geringen Bargeldbetrag sowie das Mobiltelefon des 59-Jährigen mit und flüchtete unter Mitnahme des Tatmessers. Laut Polizei gelang es dem Verletzten über seine Nachbarn Polizei und Rettungsdienst verständigen zu lassen. Er sei in einer Münchner Klinik notoperiert worden und befinde sich inzwischen außer Lebensgefahr, heißt es.
Eine umgehend eingeleitete Fahndung nach dem unbekannten Messerangreifer blieb der Polizei zufolge erfolglos, weshalb die Mordkommission die Ermittlungen übernahm. Im Zuge der Ermittlungen vor Ort stießen die Beamten einen Tag später, am Donnerstag, in der Untersbergstraße auf einen 32-jährigen Deutschen ohne festen Wohnsitz, auf den die Beschreibung passte.
Gegen Tatverdächtigen liefen bereits zwei Fahndungen
Der Mann wurde wegen Verdachts des versuchten Totschlags festgenommen. Der Verdächtige äußerte sich bislang laut Polizei lediglich zu seinen Personalien und schwieg zum Tatvorwurf. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde laut Polizei derzeit noch kein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt, da noch weitere Ermittlungen erforderlich seien.
Wie die Polizei mitteilt, bestehen gegen den Mann weitere Fahndungsnotierungen in Bayern und Berlin, darunter auch ein Untersuchungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am Freitag wurde der Tatverdächtige dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Eröffnung des Untersuchungshaftbefehls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vorgeführt. (AZ)
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