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Bamberg
23.07.2012

17-jähriger Pflege-Praktikant: Erstickte er Heimbewohnerin mit Kissen?

Mit einem Kissen soll der Jugendliche eine Heimbewohnerin auf deren Wunsch erstickt haben. Die Augsburger Altenhilfe sieht in der Tat einen Einzelfall.

Der Fall eines 17-jährigen Pflege-Praktikanten hat die Sterbehilfe-Debatte neu entfacht. Der Jugendliche soll nach eigenen Angaben Ende Juni eine ältere Heimbewohnerin in einem Pflegeheim in Scheßlitz im Landkreis Bamberg getötet haben. Wenige Tage nach der Tat, habe er seinen Freunden von der Tötung der alten Frau erzählt, so  der ermittelnde Oberstaatsanwalt Bernd Lieb gegenüber AZ-Online. Laut Berichten der Bild-Zeitung, hat der Täter seinen Freunden SMS geschickt, in denen er sich zu der Tat bekennt."Als Motiv nannte er, dass die Frau immer wieder den Wunsch geäußert habe, sterben zu wollen", sagt Bernd Lieb.  Auf bild.de heißt es weiter, dass der 17-Jährige die Frau durch ein Kissen "erlöst" habe. Genauer wollte sich der Oberstaatsanwalt zum Tathergang jedoch nicht äußern. Der 17-Jährige muss nun, laut Bernd Lieb, mit einer Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren für die "Tötung auf Verlangen" rechnen. Wenn er wegen Totschlags angeklagt werde, drohen ihm sogar bis zu zehn Jahre Haft.

Verwandte sollen Sterbewille der Frau dementiert haben

In frühestens vier Monaten werden die Ermittlungen abgeschlossen sein. "In der Zwischenzeit wird die Polizei im Umkreis des Jugendlichen ermitteln", sagt Lieb gegenüber augsburger-allgemeine.de. Vor allem werde der Wunsch der Getöteten zu sterben übeprüft. Ein Angehöriger der Heimbewohnerin will nichts von deren Wunsch wissen, berichtet die Bild-Zeitung : "Auch wenn sie in letzter Zeit schlecht sah, sterben wollte sie sicherlich nicht." Der Oberstaatsanwalt nimmt zum Schutz des jugendlichen Täters, der zurzeit in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist, keine Stellung zum Sterbewillen der alten Frau. Dass der Jugendliche, der die Hauptschule gerade abgeschlossen hatte und in wenigen Wochen eine Ausbildung als Altenpfleger antreten wollte, mehr als einmal Sterbehilfe leistete, schließt der Oberstaatsanwalt jedoch aus. "Es gab zwar einen weiteren Todesfall in den Monaten, in denen der Praktikant in dem Heim arbeitete, jedoch deutet nichts auf einen Zusammenhang hin." In seiner Laufbahn als Staatsanwalt muss er das erste Mal wegen Tötung auf Verlangen ermitteln.

Pflegepersonal muss Belastung aushalten können

Auch die Augsburger Altenhilfe sieht in der Tat des 17-Jährigen einen Einzelfall. "In der letzten Lebensphase haben wir spezielle Begleitkonzepte die den Pflegebedürftigen und auch die Angehörigen begleiten", sagt Daniela Leher von der Altenhilfe Augsburg. Dazu bräuchte es jedoch geschultes Personal, das durch seine Persönlichkeit die Belastung der Pflege aushält. "Fälle von Sterbehilfe oder dem Töten auf Verlangen können so verhindert werden", sagt Lehrer weiter. Bevor Praktikanten in der Pflege eingestellt würden, müssten sie zudem ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. "Allerdings kann man nie vermeiden, dass sich ein Schwarzes Schaf einschleicht", sagt Leher. Das Alter spiele aber in diesem Fall keine Rolle. "Bei Praktikanten wird außerdem darauf geachtet, dass sie nie das Zimmer eines Pflegebedürftigen alleine betreten", sagt Leher.

Der 17-Jährige wird , laut Oberstaatsanwalt Lieb,  in der geschlossenen Jugendeinrichtung auch psychatrisch therapiert. kop/bild

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