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Fall Mollath: Bundesverfassungsgericht verlangt von Bayern Auskunft zu Mollath
Fall Mollath
23.06.2013
Bundesverfassungsgericht verlangt von Bayern Auskunft zu Mollath
Im Fall Mollath verlangt das Bundesverfassungsgericht jetzt Auskunft vom bayerische Justizministerium. In den Fall kommt immer mehr Bewegung.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag einen entsprechenden Medienbericht.
Fall Mollath: Auch Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme aufgefordert
"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der Sprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage des Bundesverfassungsgerichts gebe nun die Möglichkeit, auf diesen Umstand einzugehen.
Neben dem Justizministerium wurde dem Bericht zufolge auch die Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben nun bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Zuständig als Berichterstatter im Fall Mollath ist nach dem Zeitungsbericht der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands.
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert. Begründet wird die Klage mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths.
Mollath sieht sich als Opfer eines Komplotts
Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Er ist seit rund sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. lby/dpa
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