Dackel gegen Adler verteidigt:Rentner soll Strafe zahlen
Die gerichtliche Auseinandersetzung um den gewaltsamen Tod eines Zuchtadlers ist am Dienstag in einer Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht fortgesetzt worden.Elch erschossen Drama um den kleinen Löwen Tone
Stuttgart (lsw) - Die gerichtliche Auseinandersetzung um den gewaltsamen Tod eines Zuchtadlers ist am Dienstag in einer Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht fortgesetzt worden.
Ein Hundebesitzer, der aus Angst um seinen Dackel einen Adler getötet hat, muss nach einem vorgeschlagenen Vergleich durch das Oberlandesgericht Stuttgart mit einer höheren Strafe rechnen. Nach Ansicht der Richter trifft den 70-jährigen Spaziergänger eine stärkere Schuld als dies zunächst durch das Heilbronner Landgericht festgestellt worden war. Er soll nun 15.000 statt 6628 Euro Schadenersatz an die Greifwarte bezahlen. Der 70-Jährige will dem Vergleich nur zustimmen, wenn seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, hieß es am Dienstag in Stuttgart.
Der Rentner hatte im Oktober 2005 in Siegelsbach (Kreis Heilbronn) einen entflohenen Adler der Deutschen Greifwarte getötet, weil der Vogel seinen Dackel angegriffen hatte. Beide Parteien hatten vor dem Heilbronner Landgericht Berufung wegen zu geringen Schadenersatzes eingelegt.
Das Landgericht stellte im vergangenen Oktober fest, die Greifwarte habe fahrlässig gehandelt, weil das Tier keinen Peilsender besessen habe. Die Richter am Oberlandesgericht in Stuttgart machten dagegen deutlich, es gebe keine gesetzliche Vorschrift für Peilsender. Dem Spaziergänger müsse vielmehr vorgeworfen werden, sich dem Adler mit seinem Vierbeiner wider besseren Wissens genähert zu haben. Als Jäger habe er wissen müssen, dass ein lahmender Dackel in das Beuteschema eines Steinadlers passt und mit einem Angriff zu rechnen ist.
Nach Überzeugung der Richter treffen den Dackelbesitzer zwei Drittel der Schuld. Der Jäger soll nun für die tierärztliche Behandlung des verletzten Hundes nur noch 512 statt 922 Euro erhalten. Am 23. Februar will das Gericht seine Entscheidung verkünden.
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