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29.12.2018

Fünfjährige in der Sonne verdurstet

Mordanklage gegen IS-Unterstützerin

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen eine deutsche IS-Anhängerin wegen eines Kriegsverbrechens im Irak erhoben. Die Terrorermittler werfen der 27 Jahre alten Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak als Sklavin gehalten und getötet zu haben. Die Frau sei „hinreichend verdächtig“, als IS-Mitglied aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und hierdurch ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, erklärte die Karlsruher Behörde am Freitag.

Die Frau hielt sich ab September 2014 im Irak auf. 2015 sollen sie und ihr Mann das Mädchen gekauft und als Sklavin gehalten haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen laut Anklage draußen an und ließ es unter sengender Sonne verdursten. „Die Angeschuldigte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens“, heißt es in der Mitteilung der Ermittler. Außerdem soll die Frau von Juni bis September 2015 als „Sittenpolizistin“ des IS mit Kalaschnikow, Pistole und Sprengstoffweste in den Parks von Falludscha und Mossul patrouilliert haben. Ihre Aufgabe für einen Monatslohn zwischen 70 und 100 US-Dollar: die Überwachung der rigiden Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften für Frauen. Der Mann sei kein deutscher Staatsangehöriger, sagte eine Sprecherin des Generalbundesanwalts; er hält sich auch nicht in Deutschland auf. Jennifer W. jedoch war Ende Januar 2016 von türkischen Sicherheitskräften in Ankara festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden – und zwar nach einem Besuch der deutschen Botschaft, bei dem sie neue Ausweispapiere beantragt hatte. Die Frau wohnte daraufhin in Niedersachsen, laut Ermittlungen wollte sie Ende Juni 2018 nach Syrien ausreisen. Auf dem Weg dorthin wurde sie in Bayern festgenommen. Drei Tage später erwirkte der Generalbundesanwalt den Haftbefehl.

Es war das erste Mal, dass eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten in Untersuchungshaft kam. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein bloßer Aufenthalt im früheren IS-Herrschaftsgebiet nicht für eine Inhaftierung. Sollte ein Prozess eröffnet werden, würde er in München über die Bühne gehen. (dpa)

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