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München
29.04.2015

Junger Terror-Angeklagter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Hauptgebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstraße in München.
Foto: Inga Kjer, dpa

72 Jungfrauen im Paradies wurden ihm für den Märtyrertod versprochen: Auch deshalb reiste ein Deutsch-Türke 2014 in ein Terrorcamp nach Syrien. Jetzt ist er verurteilt worden.

Wegen seiner Ausbildung in einem Terrorcamp in Syrien ist ein junger Deutsch-Türke zu dreieinhalb Jahren Jugendhaft Jahren verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) folgte mit seinem Urteil am Mittwoch dem Antrag der Bundesanwaltschaft. 

Der heute 21-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, im April 2014 in ein Terrorcamp der Al-Nusra-Front, des syrischen Al-Kaida-Ablegers, gereist und dort an Waffen ausgebildet worden zu sein. Zur Begründung sagte er, er habe damals als Märtyrer sterben wollen - auch wegen der 72 Jungfrauen im Paradies, die ihm versprochen worden seien. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland im Juli 2014 wurde er festgenommen.

Der Staatsschutzsenat mit seinem Vorsitzenden Richter Manfred Dauster sprach den Angeklagten der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. In der Urteilsbegründung sagte Dauster, der junge Mann habe sich einer der gefährlichsten Terrororganisationen überhaupt angeschlossen - deren Ziel es sei, Ungläubige zu töten. "All das wussten Sie, all das wollten Sie." Der Angeklagte sei "im Wesentlichen ohne Ahnung" und in religiösem Eifer bereit gewesen, andere Menschen zu töten. "Sie haben Schwerstkriminalität begangen, und das mussten wir berücksichtigen."

Eine noch mildere Strafe sei nicht in Betracht gekommen

Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Strafmildernd wertete das Gericht neben dem Geständnis zwar die Tatsache, dass der junge Mann nur drei Monate in Syrien war. Dauster betonte aber, eine noch mildere Strafe sei auch deshalb nicht in Betracht gekommen, weil das Gericht "nach wie vor nicht ausgeräumte schädliche Neigungen" bei dem jungen Mann festgestellt habe. Als Beispiel nannte er unter anderem dessen leichte Verführbarkeit.

Das Gericht stellte dem jungen Mann aber ausdrücklich die Möglichkeit in Aussicht, nach Verbüßung der Hälfte der Haft auf freien Fuß zu kommen. "Wenn Sie im weiteren Vollzug der Jugendstrafe auf den Pfad der Ernsthaftigkeit in Ihrer Lebensgestaltung kommen, halten wir dies für nicht ausgeschlossen, sondern für eher möglich", sagte Dauster.

Die Verteidigung kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung prüfen zu wollen. Dann werde man über eine mögliche Revision entscheiden.

Vor dem Münchner OLG läuft derzeit auch der Prozess gegen den angeklagten Islamisten Harun P., der wegen Beteiligung am Terror in Syrien und gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht steht. In diesem Prozess will Dauster das Urteil voraussichtlich im Juni sprechen. 

Im Februar war eine 30-jährige, zum Islam konvertierte Allgäuerin, die mit ihren beiden kleinen Kindern nach Syrien gereist war, vom Münchner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.  dpa/lby

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