Tochter nicht vergewaltigt: Vater (47) nach zwei Jahren Haft freigesprochen
Weil seine älteste Tochter ihn der mehrfachen Vergewaltigung bezichtigte, saß ein dreifacher Familienvater knapp zwei Jahre im Gefängnis. Jetzt wurde der 47-Jährige überraschend freigesprochen.
Nach knapp zwei Jahren Haft hat das Landgericht Kempten am Freitag einen dreifachen Vater vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Seine älteste Tochter hatte ihn belastet, sie als Jugendliche über Jahre hinweg zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Deshalb war der Mann aus Lindenberg (Landkreis Lindau) in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf. Eine andere Strafkammer des Kemptener Landgerichts sprach den 47-Jährigen jetzt frei, da sie Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers hatte.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, sich in den Jahren 2006 bis 2011 in der gemeinsamen Wohnung mehrfach an seinem Kind vergangen und es zudem körperlich misshandelt zu haben. Bei den ersten sexuellen Übergriffen soll die Schülerin zwölf Jahre alt gewesen sein.
Gutachterin zweifelt an Aussagen von Tochter
Das Gericht hatte daran erhebliche Zweifel, die von dem Gutachten einer Psychologin gestützt wurden. Die Schilderungen der Belastungszeugin, die inzwischen 20 Jahre alt ist, seien "äußerst dürftig", zu pauschal und zum Teil auch widersprüchlich, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag in der Urteilsbegründung. Sie habe Nebensächlichkeiten im Detail geschildert, sei auf Fragen zu den vorgeworfenen Vergewaltigungen aber ausgewichen.
"Wenn wir Zweifel haben an der Täterschaft des Angeklagten, können wir keine Verurteilung aussprechen." Die Gründe für eine Falschaussage der Tochter könnten Kränkung, Wut und Rache gewesen sein.
Der Angeklagte hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Das Urteil nahm der 47-Jährige regungslos entgegen. Im ersten Prozess war der Mann im November 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, so dass der Fall nun neu verhandelt wurde. Der BGH hatte gerügt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussagen des mutmaßlichen Opfers nicht hinreichend geprüft worden seien. dpa
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