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  3. Landgericht Bayreuth: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft im Mordprozess um Sophia

Landgericht Bayreuth
10.09.2019

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft im Mordprozess um Sophia

Sophia Lösches Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt.
Foto: Jesus Andrade/El Correo, dpa (Archiv)

Der angeklagte Fernfahrer soll eine junge Tramperin ermordet haben, um eine sexuelle Straftat zu vertuschen. Dafür könnte er lebenslang ins Gefängnis kommen.

Im Mordprozess um die erschlagene Tramperin Sophia Lösche hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für eine lebenslange Haftstrafe des angeklagten Fernfahrers wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Anwalt der Eltern schloss sich vor dem Landgericht Bayreuth der Forderung an. Er wies darüber hinaus auf eine besondere Schwere der Schuld hin.

Der Verteidiger des 42-jährigen Marokkaners räumte ein: "Der Angeklagte hat große Schuld auf sich geladen." Er sprach sich für eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags aus. 

Sophia hatte von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen

Sophia Lösche hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige nie an. Der Anklage zufolge hat der Fernfahrer die Tramperin ermordet, um eine sexuelle Straftat zu verdecken. Ihre Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt.

Nur in einem Punkt stimmten die Plädoyers von Anklage und Verteidigung überein: Der Angeklagte soll Sophia Lösche mit einem Eisen erschlagen haben.

Fernfahrer soll Sophia erschlagen haben

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, er habe ihre Zurückweisung nicht ertragen und sie deshalb mit einem Radmutterschlüssel schwer verletzt. Um die Verletzungen zu vertuschen, habe er sie noch am Abend der Abfahrt erschlagen.

Doch gerade der Todeszeitpunkt blieb strittig: Während die Eltern und der Bruder an einen späteren Zeitpunkt glauben, starb Sophia Lösche aus Sicht des Verteidigers schon bei den ersten Schlägen. (dpa)

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