Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Landkreis Rosenheim: Illegale Schule aufgelöst: Betreiberin beruft sich auf russisches Recht

Landkreis Rosenheim
24.09.2021

Illegale Schule aufgelöst: Betreiberin beruft sich auf russisches Recht

Auf einem Hof in der Ortschaft Schechen wurde von den Behörden der Betrieb einer nicht genehmigten Schule unterbunden.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

Nach der Schließung einer illegalen Schule in Oberbayern wird der Fall aufgearbeitet. Die Leiterin der Schule soll eine verbeamtete Lehrerin aus Oberbayern gewesen sein.

Wegen des Betriebs einer illegalen Schule mit mutmaßlichem Querdenker-Hintergrund im Landkreis Rosenheim wird gegen die Betreiberin, eine Stiftung, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Dies teilte die Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörde am Freitag mit. Ob gegen die Leiterin der Schule, eine Lehrerin, oder andere Personen wie etwa Eltern ein Verfahren eingeleitet werden soll, ließ ihr Sprecher Wolfgang Rupp unter Verweis auf den Datenschutz offen.

Illegale Schule auf Bauernhof bei Schechen: Leiterin beruft sich auf russisches Recht

Die Leiterin der illegalen Schule sei verbeamtete Lehrerin einer Grund- und Mittelschule im Raum Oberbayern gewesen, sagte Rupp weiter. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Sie habe sich seit Längerem im Krankenstand befunden. Rupp äußerte sich ebenfalls unter Verweis auf Datenschutz auch nicht dazu, ob nun disziplinarisch gegen die Frau vorgegangen wird. Die Schule wurde von den Behörden am Mittwoch geschlossen.

Die Frau berufe sich darauf, dass die Schule auf einem alten Bauernhof bei Schechen von einer Stiftung nach russischem Recht getragen werde und deshalb russischem Recht unterliege, sagte Rupp. Es handele sich um russisches Territorium. Von daher sehe man deutsches Recht als nicht geltend oder ausgehebelt an. Es sei ein "reichsbürgertypisches Denkmuster" erkennbar, sagte Rupp, der die Schule aber nicht direkt Reichsbürgern zuordnete.

Immerhin hielten sich die Betreiber nach dem Einschreiten der Behörden an die deutschen Gesetze. Seit Mittwoch sei niemand mehr zum Unterricht gekommen, sagte Rupp. Vorsorglich waren dort Polizeibeamte postiert, um gegebenenfalls Schüler oder Eltern zu erklären, dass kein Schulbetrieb stattfindet.

Rund 50 Kinder wurden seit Schulbeginn auf dem Bauernhof unterrichtet

Dem Bayerischen Rundfunk zufolge wies die Gründerin der Schule den Vorwurf zurück, dass dies eine "Querdenker-Schule" sei. Es handle sich um eine russische Stiftungsschule. Unter den Eltern seien "Kräuter- und Musik-Pädagogen, aber auch Schamanen", berichtete der BR unter Berufung auf die Frau.

Lesen Sie dazu auch

Vor dem Bauernhof war ein Schild mit der Aufschrift "Stiftung Freiheit braucht Mut" angebracht. Die Schule hatte den Betrieb laut Rupp mit den Jahrgangsstufen eins bis neun am 13. September aufgenommen. Es sei auch Schulgeld verlangt worden.

Rund 50 Kinder seien unterrichtet worden, sagte Rupp weiter. "Das Ausmaß ist tatsächlich neu." Es komme immer einmal vor, dass Eltern ihre Kinder von der Schule nähmen und selbst unterrichten wollten. Es sei aber neu, "dass etwas organisatorisch so auf die Beine gestellt wurde und mehrere Dutzend Kinder unterrichtet wurden".

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte wahrscheinlich nur eines der Kinder die Schulpflicht verletzt. Eltern könnten ihre Kinder derzeit aus dem Präsenzunterricht nehmen, wenn sie keine regelmäßigen Corona-Tests absolvieren oder keine Masken tragen wollten oder trotz aller Regeln große Angst vor einer Ansteckung hätten. Sie müssten ihr Kind dann nicht zur Schule schicken; es könne am Distanzunterricht teilnehmen. Dabei sei ein Fehlen nicht aufgefallen, hieß es.

Der Geschäftsleiter der Gemeinde Schechen, Karl-Heinz Salzborn, sagte, am Freitag vergangener Woche seien Hinweise von Nachbarn eingegangen. "Die Nachbarn haben angegeben, dass da eine Schule aufgemacht hat." Etwa seien Autos auf dem seit langem leerstehenden Hof vorgefahren. Daraufhin habe man das Landratsamt eingeschaltet. Die Behörden hätten dann schnell gehandelt. (Von Sabine Dobel , dpa)

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

25.09.2021

Wenn sich die Dame auf Russisches Recht beruft, stellt sich die Frage warum sie nach Deutschen Recht als Beamtin, die sich darüber hinaus, laut dem Artikel, im Krankenstand befindet, weiterhin Verbeamtet bleiben soll.

24.09.2021

Ladies and Gentlemen, holt das Popcorn raus, das wird Unterhaltung pur.

25.09.2021

"Toller" Kommentar zum Artikel!