Mann sticht Ex-Geliebte nieder und muss zehn Jahre in Haft
Der Ehemann findet seine schwangere Frau schwer verletzt im Flur. Doch jede Hilfe kommt für die 45-Jährige und das Baby zu spät. Für die Staatsanwaltschaft ein zu mildes Urteil.
Für die tödliche Messerattacke auf seine schwangere Ex-Geliebte ist ein 40-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht war am Freitag überzeugt davon, dass der Mann die 45-Jährige nach einer monatelangen "Achterbahnfahrt" in der Beziehung im Affekt erstochen hatte.
Nach Überzeugung des Gerichtes hatte der 40-jährige Deutsche seine Ex-Geliebte Mitte September 2016 in deren Haus in Kirchroth aufgesucht und sie dort mit mehreren Messerstichen, unter anderem in den Bauch, niedergestochen.
Der Ehemann der Frau kam kurz darauf mit einem Bekannten nach Hause und fand sie schwer verletzt im Flur liegen. Sie wurde in einem Krankenhaus notoperiert und starb wenige Stunden später. Das ungeborene Kind war bereits kurz nach der Attacke im Mutterleib gestorben.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe für Totschlag in einem besonders schweren Fall und Schwangerschaftsabbruch. Der Verteidiger hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs plädiert. Angeklagt war der Mann wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs. Lebenslange Haft steht üblicherweise nur auf Mord, ist bei Totschlag aber auch möglich, wenn es ein besonders schwerer Fall ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.