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Gericht
12.06.2013

Mollath muss bis 2014 in Psychiatrie bleiben

Das Landgericht Bayreuth verordnete nun, dass Gustl Mollath für mindestens ein weiteres Jahr in der Psychiatrie bleiben muss.
Foto: Cul Sja, dpa

Gustl Mollath bleibt weiterhin gegen seinen Willen in der Psychiatrie: Das Landgericht Bayreuth ordnet eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie an.

Gustl Mollath muss mindestens noch ein Jahr in der Psychiatrie bleiben. Das Landgericht Bayreuth ordnete am Mittwoch die Fortdauer der Unterbringung um mindestens ein weiteres Jahr an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014. Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung. Mollath  kann demnach erst 2014 mit einer Entlassung rechnen.

Landgericht: Von Mollath sind "erhebliche rechtwidrige Taten zu erwarten"

Zwar liegen dagegen aktuell Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren vor. "Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen." Stattdessen gehe sie davon aus, dass von Mollath "weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind".

Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Deswegen war auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in Bedrängnis geraten. (dpa/lby)

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