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Nürnberg
16.05.2019

Nach Kidnapping-Plänen: Prostituiertenmörder bleibt länger in Haft

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte konkrete Pläne geschmiedet hat, eine Gefängnispsychologin in seine Gewalt zu bringen, um Hafterleichterungen durchzusetzen.
Foto: Timm Schamberger, dpa

Schon die Ermordung von zwei Nürnberger Prostituierten hatte ihm eine satte Strafe eingebracht. Nun wurde dem verurteilten Doppelmörder eine weitere aufgebrummt.

Eigentlich hatte er mit seinen Kidnapping-Plänen Hafterleichterungen erzwingen wollen - tatsächlich aber hat er sich damit eine saftige Strafverschärfung eingehandelt. Wegen versuchten erpresserischen Menschenraubs hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den 23 Jahre alten Mann am Donnerstag zu zusätzlichen 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. 

Die Freiheit rückt für den Mann in weite Ferne

Diese addieren sich nach Angaben des Gerichts auf seine lebenslange Haft, mit der er allein schon für mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Die Freiheit rückt für den Mann damit in weite Ferne, zumal ihm nach der Entlassung noch eine Sicherungsverwahrung droht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte konkrete Pläne geschmiedet hat, eine Gefängnispsychologin in seine Gewalt zu bringen, um so Hafterleichterungen durchzusetzen. Konkret hatte er geplant, sich von der Therapeutin im Anschluss an ein Gespräch in seine Zelle zurückbegleiten zu lassen. Dort habe er sich zusammen mit ihr einsperren lassen wollen, indem er den Haftraum verbarrikadierte.

Die Tat sei aber schließlich daran gescheitert, dass ein Vollzugsbeamter die Psychologin in die Zelle begleitete. Hinweise auf die Tatpläne habe später ein Mithäftling des 23-Jährigen geliefert. Bei einer Zellendurchsuchung seien Justizbedienstete auf einen Zettel mit mehreren Forderungen des Mannes gestoßen. 

Als "Gegenleistung" hatte er die Ausstattung seiner Zelle mit einem Computer-Spiel, einem Internetanschluss und eine Guthaben-Karte für das Echtzeit-Strategiespiel "World of Warcraft" verlangt. Auch für einen stets gut gefüllten Kühlschrank sollte die Gefängnisleitung sorgen. Von außerhalb der Haftanstalt sollte er sich zudem regelmäßig Essen bestellen können. 

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Der Vorfall in der Nürnberger Haftanstalt erinnert entfernt an einen zehn Jahre zurückliegenden spektakulären Fall in der Justizvollzugsanstalt im niederbayerischen Straubing. Damals hatte ein Häftling bei einem Gespräch eine Therapeutin mit einem selbst hergestellten Messer bedroht, ihr den Schlüssel geraubt und damit den Raum zugesperrt. (dpa/lby)

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