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  3. Polizistenmord-Prozess: Warum sich die Justiz keine Emotionen erlauben kann

Polizistenmord-Prozess
26.10.2014

Warum sich die Justiz keine Emotionen erlauben kann

Raimund M. sitzt seit 33 Monaten in U-Haft.
Foto: Peter Fastl

Das Augsburger Landgericht hat vom Urteil gegen den Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk 51 Exemplare drucken lassen. Warum das den Prozess gegen Raimund M. gefährden könnte.

Das Augsburger Landgericht hat vom Urteil gegen den Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk 51 Exemplare drucken und verteilen lassen. Das ist eine ungewöhnlich hohe Zahl, die nicht mit dienstlichen Belangen zu begründen ist. Viel eher mit persönlichen.

Der Mord am Augsburger Polizisten Mathias Vieth war eines der abscheulichsten und Aufsehen erregendsten Verbrechen der vergangenen Jahrzehnte. Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter haben ungeheure Anstrengungen unternommen und wurden belohnt. Am Ende steht ein tragfähiges, wenngleich noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Richter machen sich angreifbar

Warum soll man ein solch historisches Urteil nicht zu seinen Unterlagen nehmen? Viele Ermittler und Juristen werden in ihrem Berufsleben nicht noch einmal so einen spektakulären Fall bearbeiten. Menschlich wäre das sehr nachvollziehbar.

Und doch wäre es eine Torheit. Richter und Ermittler, die sich zu viele Emotionen bei ihrer Arbeit erlauben, machen sich angreifbar und sie machen Fehler. Im schlimmsten Fall könnte der Prozess gegen den zweiten mutmaßlichen Polizistenmörder platzen. Das kann keiner wollen.

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