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  3. Einweisung in Psychiatrie: Reform soll verhindern, dass sich der Fall Mollath wiederholt

Einweisung in Psychiatrie
04.11.2015

Reform soll verhindern, dass sich der Fall Mollath wiederholt

Gustl Mollath hatte zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie verbracht.
Foto: Daniel Karmann/Archiv (dpa)

Einweisungen von Straftätern in die Psychiatrie sollen neu geregelt werden, fordert das Justizministerium. Reformen soll es vor allem bei einer bestimmten Berufsgruppe geben.

Damit Straftäter nicht mehr ohne triftigen Grund für Jahre in der Psychiatrie festgehalten werden, soll es nach dem Fall Mollath künftig verschärfte Kontrollen geben. Über eine entsprechende Reform berät das Bundeskabinett an diesem Mittwoch in Berlin. Die geplante Gesetzesänderung ist auch eine Konsequenz aus dem Fall des Nürnbergers Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht hatte.  

Der Entwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Gutachter in kürzerer Abfolge als bisher entscheiden sollen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch gerechtfertigt ist. Außerdem sollen externe Gutachter beauftragt werden, damit nicht immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung routinemäßig bestätigt. 

Immer mehr zweifelhafte Fälle

Das Ministerium hatte festgestellt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen zwangsweise für längere Zeit in der Psychiatrie untergebracht worden waren, ohne dass es konkrete Belege für einen "Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten" gab. dpa/lby

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