NPD-Funktionär Sascha Roßmüller droht jahrelange Haft
NPD-Funktionär Sascha Roßmüller ist angeklagt, weil er an einer Schlägerei zwischen zwei Rockerbanden beteiligt war. Mitte der Woche fällt wohl das Urteil.
Vor fünf Jahren schlugen zwei Rockerbanden in Niederbayern aufeinander ein - mitten drin das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller. An diesem Mittwoch (16. Dezember) wird vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen die angeklagten ehemaligen Bandidos-Rocker erwartet.
Für Roßmüller hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die anderen drei Angeklagten sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwischen zweieinhalb und sechs Jahre ins Gefängnis. Die Verteidiger haben dagegen auf Freispruch plädiert.
Was genau in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag 2010 in Straubing abgelaufen ist, ließ sich in dem Verfahren nicht klären. Laut Anklage hatten sich mehrere Bandidos versammelt und einen gezielten Angriff auf die Mitglieder des Motorradclubs Gremium geführt. Einige Rocker wurden dabei mit Messerstichen erheblich verletzt.
Vor Gericht hatten sowohl die Opfer, die Angeklagten und angebliche Augenzeugen zum Kerngeschehen geschwiegen oder gegenteilige Aussagen gemacht.
Verteidiger: Sascha Roßmüller und Bandidos hätten nicht angegriffen
Sascha Roßmüller, der zum Tatzeitpunkt Kassierer der Bandidos war, wurde wenige Minuten nach der Attacke in einer Seitengasse nahe des Tatortes von der Polizei kontrolliert. Zunächst war das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden. Erst nach einer Großrazzia gegen die Rockerszene im Herbst 2014 kam er in Untersuchungshaft. Während er in Haft saß, wurde er beim Landesparteitag der bayerischen NPD in den Vorstand gewählt. Seit diesem März ist er aber wieder auf freiem Fuß.
Sein Verteidiger hatte in seinem Plädoyer gesagt, dass es keinen geplanten, schwer bewaffneten Angriff gegeben habe. Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich die Bandidos gegen einen bewaffneten Angriff verteidigt hätten. "Kein glaubwürdiger Zeuge konnte angeben, von wem der Angriff ausging", betonte Rechtsanwalt Frank Miksch. dpa, lby
Die Diskussion ist geschlossen.