Sex auf dem Grabstein
Halloween-Party läuft aus dem Ruder und landet vor Gericht
Auf dem Städtischen Friedhof inmitten der mittelalterlichen Kulisse der ehemaligen Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber sollte für zwei junge Frauen und drei Männer ein feucht-fröhlicher Abend zu Ende gehen. Doch die Party mit Tanz, Musik und reichlich Alkohol eskaliert und landet schließlich vor dem Amtsgericht Ansbach – wegen Störung der Totenruhe.
Zwischen den zwei Frauen kommt es in der Nacht auf den 27. Oktober 2017 aus Eifersucht zu Rangeleien. Mehr als ein Jahr später ist eine 25-Jährige angeklagt, weil sie laut Staatsanwaltschaft ihre Rivalin zum Sex auf einem Grabstein mit einem der Männer angestiftet oder sogar genötigt haben soll. Nach der Rückkehr vom Friedhof feierte die Clique bei einem der Männer zu Hause weiter. Dort kam es zu einem weiteren Geschlechtsakt zwischen dem 24-Jährigen und der 18-Jährigen, den die junge Frau am Morgen danach als Vergewaltigung bei der Polizei anzeigte. Die 25-Jährige und der Mann wurden festgenommen und blieben drei Monate lang in Untersuchungshaft.
Für eine Anklage wegen einer möglichen Sexualstraftat aber reichten die Beweise nicht aus. Für die Staatsanwaltschaft jedoch waren sie ausreichend für zwei Strafbefehle in Höhe von 900 Euro wegen Störung der Totenruhe. Der 24-Jährige akzeptierte diesen gleich, während die 25-Jährige zunächst Einspruch einlegte. Um sich ein mehrtägiges Verfahren zu ersparen, nimmt sie den Strafbefehl zu Prozessbeginn am Mittwoch in Ansbach dann aber doch an.
„Dies wäre über die Kräfte meiner Mandantin gegangen, die die Sache abschließen wollte“, erklärt Verteidiger Klaus-Harald Bukow. Der Anwalt bezweifelt zudem, ob seiner Mandantin, die damals zu Besuch in der Stadt und „nicht mehr ganz Herr ihrer Sinne“ war, bewusst gewesen ist, dass sie sich in dieser Nacht auf einem Friedhof befunden habe.
Die Störung der Totenruhe regelt in Deutschland Paragraf 168 des Strafgesetzbuchs. Demnach wird bestraft, wer an oder auf einer Aufbahrungsstätte „beschimpfenden Unfug“ verübt. (dpa)
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