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  3. Ostallgäu: Strafzettel wegen Falschparkens: Muss Herr Pfarrer in Beugehaft?

Ostallgäu
12.02.2015

Strafzettel wegen Falschparkens: Muss Herr Pfarrer in Beugehaft?

Autos die im absoluten Halteverbot abgestellt wurden, dürfen immer umgesetzt werden.
Foto: dpa (Archiv)

Horst Drosihn will einen Strafzettel wegen Falschparkens nicht zahlen. Der pensionierte Pfarrer findet: Die Halteverbotszone war nicht korrekt ausgewiesen. Das Gericht sieht das anders.

Der Fall des Lechbrucker Ruhestands-Pfarrers Horst Drosihn, 77, der sich weigert, einen Strafzettel der Stadt Füssen wegen Falschparkens zu bezahlen, schlägt hohe Wellen: Das Einspruchsverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht wurde gestern von zahlreichen Pressevertretern verfolgt und endete für den evangelischen Geistlichen mit einer Enttäuschung. Richter Martin Slach hatte keinen Zweifel, dass der Ostallgäuer widerrechtlich in einer korrekt ausgewiesenen Halteverbotszone geparkt hatte. Und er verurteilte ihn zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 15 Euro und der Übernahme der Verfahrenskosten.

Drosihn hatte darauf beharrt, dass am fraglichen Tag keine Beschilderung vorhanden gewesen sei. Aufgeben will der Pfarrer trotz des Urteils nicht: Er kündigte noch im Gerichtssaal an, er werde sich „einen Anwalt nehmen“. Sollte seinem Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde stattgegeben werden, muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall befassen. Wenn der Pfarrer dort scheitern sollte, droht ihm die Vollstreckung – bis hin zur Erzwingungshaft.

Horst Drosihn beschwerte sich bei der Verkehrsüberwachung

Auslöser war ein „Knöllchen“, das Horst Drosihn am 19. Mai vergangenen Jahres in der Füssener Theresienstraße erhalten hatte. Weil er an der fraglichen Stelle keine Beschilderung entdeckte, ging er sofort zur Verkehrsüberwachung, um sich zu beschweren. Angeblich bot man ihm dort an, die Buße auf zehn Euro zu reduzieren. Vor Gericht erklärte er jetzt, er habe sich auf „keinen Kuhhandel einlassen wollen“. Trotz seines Widerspruchs habe er dann Zahlungsaufforderungen und Mahnungen erhalten, die sich schließlich auf 73 Euro summierten. Diese Summe ist aber inzwischen hinfällig – weil der Pfarrer Widerspruch eingelegt hatte, was nun vor Gericht anerkannt wurde.

Im Dezember 2014 flatterte Drosihn dann ein amtliches Schreiben ins Haus, in dem ihm für den Fall des weiteren Nicht-Bezahlens ein Besuch des Gerichtsvollziehers und als letzte Konsequenz eine sogenannte Erzwingungshaft angedroht wurden. „Da war ich erschüttert“, sagte der 77-Jährige vor Gericht. Der Einsatz des Gerichtsvollziehers war dann kurzfristig abgeblasen worden, weil der Widerspruch Drosihns offenbar irrtümlich nicht berücksichtigt worden war.

Hat der Pfarrer in einer korrekt ausgewiesenen Halteverbotszone geparkt?

Springender Punkt des Verfahrens war gestern, ob der Pfarrer in einer korrekt ausgewiesenen Halteverbotszone geparkt hatte. Wie ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung als Zeuge versicherte, sei die Zone an jeder Einfahrt beidseitig ordnungsgemäß ausgewiesen – und dies schon seit 20 Jahren. Die Argumentation Drohsins, wonach am fraglichen Tag aufgrund von Bau- und Pflasterarbeiten keine Schilder da waren, wies der Zeuge zurück: Man habe „die Schilder nicht bewegt“.

Dass mittlerweile an der Stelle, an der Drosihn damals stand, extra ein Parkverbots-Schild angebracht wurde, war aus Sicht des Richters keine Bestätigung für einen Fehler der Stadt, sondern diente „möglicherweise dem Ausschließen von Irrtümern.“ Der 77-Jährige fühlte sich gleichwohl bestätigt und meinte: „Dann habe ich ja doch etwas in Bewegung gebracht.“ In seinem Schlusswort wünschte er in deutlicher Ironie „der freundlichen Einkaufsstadt Füssen alles, alles Gute für die Zukunft“.

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