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  3. Traunstein: Verfahren wegen Prügelvorwürfen gegen Polizist eingestellt

Traunstein
13.05.2015

Verfahren wegen Prügelvorwürfen gegen Polizist eingestellt

In der Silversternacht soll ein Polizist einen 55-Jährigen geschlagen haben. Das Verfahren wurde in Revision nun gegen eine Geldstrafe eingestellt. (Symbolfoto)
Foto: Ralf Lienert

In erster Instanz wurde ein Polizist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Mann geschlagen haben soll. Die Revision lohnte sich für ihn.

Die Berufung hat sich für einen wegen Prügelvorwürfen angeklagten Polizisten gelohnt: Das Verfahren gegen den Beamten wurde am Mittwoch vom Landgericht Traunstein eingestellt. Der Polizist muss 6500 Euro an das Opfer des Einsatzes in der Neujahrsnacht 2013 im oberbayerischen Wasserburg a. Inn zahlen. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Rosenheim den 36-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt - wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung im Amt und Beleidigung.

Berufungsgericht zweifelt Glaubwürdigkeit von Zeugen an

Die Staatsanwaltschaft hatte den Polizisten angeklagt, weil er bei einer Kontrolle Jugendlicher vor einer Gaststätte einem Unbeteiligten dreimal mit der Faust an den Kopf geschlagen haben soll. Dabei sei am rechten Auge eine blutende Wunde entstanden. Die Vorsitzende Richterin der 7. Strafkammer am Landgericht Traunstein äußerte in der Berufungsverhandlung jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Zeugen, die der verletzte Passant benannt hatte.

Polizist verletzt Passant: Verfahren gegen 6500 Euro eingestellt

Der "Süddeutschen Zeitung" sagte der 55-Jährige zur Einstellung des Verfahrens, die sich schon in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet hatte: "Man kann gar nicht so viele Zeugen haben, dass man sich gegen einen Polizisten durchsetzen kann." Der Mann war im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Rechtsanwalt Peter Dürr, der den Beamten vertrat, begrüßte den Einstellungsbeschluss. Strafrechtlich ist der Fall nun beendet. Auf den Beamten wartet allerdings noch die disziplinarrechtliche Überprüfung des gewalttätigen Polizeieinsatzes, die während des Prozesses geruht hatte. lby

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