Tödlicher Schuss in Silvesternacht: Staatsanwaltschaft erhebt Mord-Anklage
Mit einem Schuss tötete ein Mann in der Silvesternacht in Unterfranken die elfjährige Janina. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen den 53-Jährigen Anklage wegen Mordes.
Die Silvesternacht im unterfränkischen Oberaurach nimmt ein furchtbares Ende: Ein Schuss trifft ein elfjähriges Mädchen - sie stirbt. Gegen den Mann hat die Staatsanwaltschaft Bamberg nun Anklage wegen Mordes erhoben. Dass das Mädchen sterben würde, habe der 53-Jährige zumindest billigend in Kauf genommen, teilte die Behörde am Freitag mit.
Der 53-Jährige sei wütend und verärgert gewesen über seine persönliche Situation. Er sei in der Silvesternacht allein in seinem Haus im Ortsteil Unterschleichach in der Gemeinde Oberaurach gewesen - und aufgrund einer Trennung von seiner Familie psychisch angeschlagen, hatte die Staatsanwaltschaft schon im Januar gesagt.
Schuss tötet 11-jährige Janina: Staatsanwaltschaft erhebt Mord-Anklage
Außerdem habe er sich gestört gefühlt, weil zwei Frauen und vier Kinder auf der Straße nahe seinem Haus kleine Feuerwerkskörper zündeten. Er habe deshalb gegen 1.00 Uhr von seinem Garten aus mehrmals in Richtung der Gruppe geschossen. Den Ermittlern zufolge traf einer der Schüsse aus einem kleinkalibrigen Revolver die elfjährige Schülerin am Hinterkopf. Das Mädchen starb.
Der beschuldigte Mann hat nach eigener Aussage beim Schießen vermieden, von der Straße aus gesehen zu werden. Das Opfer konnte demnach nicht mit dem Angriff rechnen. Die Staatsanwaltschaft geht von niederen Beweggründe aus und wirft dem Mann auch Heimtücke vor. Der Mann hatte eingeräumt, in der Silvesternacht auf eine Menschengruppe geschossen zu haben. Eine Tötungsabsicht habe er aber bestritten, hieß es im Januar von der Anklagebehörde.
Gericht in Bamberg überprüft Zulässigkeit der Anklage
Am 1. Januar hatte die Polizei in dem etwa 450 Einwohner zählenden Ort rund 60 Kleinkaliberwaffen sichergestellt und alle Waffenbesitzer in der Nähe des Tatorts überprüft. Bei seinen Vernehmungen - damals noch als Zeuge - hatte der 53-Jährige dann Angaben gemacht, die sich später durch andere Zeugenaussagen als falsch herausstellten.
Das Gericht in Bamberg muss nun entscheiden, ob es die Anklage wegen Mordes zulässt. dpa/lby/AZ
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