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Urteil
09.08.2017

Gegen Terror

Münchner wollte zum IS nach Syrien. Bundesgerichtshof bestätigt erstmals Haftstrafe

Deutschlands oberste Strafrichter haben zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte, gibt es „keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm“ im Strafgesetzbuch.

In dem Fall ging es um einen Deutschen aus München, der zweimal vergeblich versucht hatte, ins syrische Bürgerkriegsgebiet zu reisen, um dort für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen. Im Oktober 2015 wurde er am Flughafen München festgenommen. Vom dortigen Landgericht wurde der damals 27-Jährige im Mai 2016 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Der Mann war einmal bis in die Türkei gekommen, schaffte es dort dann aber nicht über die Grenze nach Syrien. Beim zweiten Anlauf wurde er mit einem One-Way-Ticket, zwei Handys und Outdoor-Ausrüstung vor dem Abflug festgenommen.

Der 2009 eingeführte Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs stellt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe. Dazu gehören zum Beispiel Terroranschläge. Schon dagegen gab es große Bedenken, weil jemand für etwas verurteilt werden kann, was er noch gar nicht getan hat. Der BGH gab 2014 prinzipiell grünes Licht, der Täter müsse aber „bereits fest entschlossen“ sein. (dpa)

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